Noch vor wenigen Jahren waren die Möglichkeiten für Ärzte, werbend am Markt aufzutreten, extrem eingeschränkt. Noch heute gibt es feine Unterschiede, was zulässig ist und was nicht.
Als auf den Gesundheitssektor spezialisierter Marketing-Dienstleister kennt PraxisMarketingConsult die Möglichkeiten und Grenzen erlaubter Werbung. Folgende Regelungen sind relevant:
Als auf den Gesundheitssektor spezialisierter Marketing-Dienstleister kennt PraxisMarketingConsult die Möglichkeiten und Grenzen erlaubter Werbung. Folgende Regelungen sind relevant:
· Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä)
· Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer (MBO-ZÄ)
· Verordnungen der Landesärztekammern
· Verordnungen der Landeszahnärztekammern
· Heilmittelwerbegesetz (HWG)
· Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
· Telemediengesetz (TMG)
· Mediendienstestaatsvertrag (MDStV)
Mit PraxisMarketingConsult vermeiden Sie berufswidrige Werbung und betreiben rechtssicheres Praxismarketing.



